HOAI gekippt – was nun?

11. Juli 2019

Durch ein Urteil des EuGH sind die Höchst- und Mindestsätze der HOAI nicht länger bindend. Architekten und Ingenieure müssen sich nun für einen härteren Wettbewerb wappnen.


Normalerweise regelt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Deutschland den Höchst- und Mindestsatz beim Honorar beider Berufsgruppen für klar definierte Leistungen. Die Verbindlichkeit dieser Regelung wurde jedoch am 4. Juli durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für rechtswidrig erklärt. Doch was bedeutet das nun konkret für die Baubranche in Deutschland und wie reagieren die betroffenen Planer?

 

Die derzeitige Regelung der HOAI liegt seit 2013 vor. Sie soll in erster Linie sicherstellen, dass Architekten und Bauingenieure ihre Projekte ordentlich planen können und nicht aufgrund von Dumpingpreisdruck auf dem freien Markt zu schlechter, weil billiger Arbeit gezwungen sind. Eine bessere Planung soll wiederum vermeiden, dass Fehler Einzug in die Ausführung halten und so letztendlich zu höheren Kosten führen. In den Worten der Bundesarchitektenkammer: „Die HOAI in ihrer bisherigen Form verhindert einen ruinösen Preiswettbewerb, um Auftraggebern die bestmöglichen Leistungen zu sichern, deren Qualität kaum im Voraus bewertet werden kann und gleichzeitig besonders großen Einfluss auf das Leben der Menschen hat.“

 

Diskriminierungsvorwurf

Nach Ansicht der Europäischen Kommission beschränke die HOAI jedoch die Niederlassungsfreiheit und verwehre nichtdeutschen EU-Angehörigen einen gerechten Zugang zum deutschen Markt. Die HOAI gilt nämlich nur für Planer, die ihren Sitz in Deutschland haben und ihre Leistungen von hier aus erbringen. Ein EU-Ausländer könne zwar seinen Sitz nach Deutschland verlegen, doch hätte dieser Schwierigkeiten sich auf dem deutschen Markt zu etablieren, wenn er seine Leistungen nicht billiger anböte. Ebenso könne er aufgrund der HOAI auch keine höherwertigen Leistungen zu entsprechend höheren Preisen anbieten. Die Kommission verklagte daher die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof. Dieser sah zwar den Vorwurf der Diskriminierung nicht gegeben und stimmte sogar der Argumentation des Bundes in weiten Teilen zu.

 

Qualität nicht gewährleistet

Dass die HOAI vom EuGH gekippt wurde, liegt stattdessen darin begründet, dass eine solche nationale Regelung nur dann zu rechtfertigen sei, wenn sie dazu geeignet sei, das angestrebte Ziel – nämlich die hohe Planungsqualität – „in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen“. Genau das sah das Gericht jedoch nicht gegeben, da „die Erbringung von Planungsleistungen selbst in Deutschland nicht Personen vorbehalten sei, die eine reglementierte Tätigkeit ausübten, so dass es jedenfalls keine Garantie gebe, dass die Planungsleistungen von Dienstleistungserbringern erbracht würden, die ihre entsprechende fachliche Eignung nachgewiesen hätten“. Im Klartext: Weil in Deutschland nicht nur Architekten und Ingenieure, sondern etwa auch Bauzeichner Planungsleistungen erbringen dürfen, kann die HOAI ihr Ziel einer hohen Planungsqualität nicht gewährleisten und ist daher hinfällig.

 

Mit Selbstbewusstsein gegen Preisdumping

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer und andere Verbände fürchten nun natürlich einen Preisrutsch und drängen daher bei Bundesregierung und Parteien darauf, zumindest unverbindliche Preisstandards auf Grundlage der HOAI festzulegen. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren dürfte allerdings mehrere Monate in Anspruch nehmen. Unterdessen geben sich die Betroffenen kämpferisch. So sagt etwa Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW: „Die Ingenieurinnen und Ingenieure im Land müssen jetzt – mit Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI – mit gesundem Selbstbewusstsein für eine eigene und auskömmliche Preisgestaltung eintreten.“ Es gelte schließlich auch weiterhin: „Wer billig plant, baut teuer!“

 

Vorbereitung ist alles!

Auch Manfred Reussner, Vice President Sales Germany bei ALLPLAN, sieht nun die Architektur- und Ingenieurbüros am Zug: „Ein Großteil der Büroinhaber muss sich nun gut überlegen, auf welcher Grundlage – Erfahrungswerte oder belastbare Daten aus dem Modell in einer frühen Planungsphase (Entwurfsphase) – sie zukünftig ihre Bauherrenangebote erstellen.“ Insbesondere wenn der aktuelle Bauboom einmal nachlasse, dürfte ein Verdrängungswettbewerb unter den Büros einsetzen. Die Maxime für Planer laute daher: Vorbereitung ist alles. „Mit unserer Design2Cost-Lösung sind wir gut aufgestellt, um Büroinhaber bei der Vorbereitung zu unterstützen.“

 

Welche Konsequenzen dieses Urteil mit sich zieht und wie sich derzeit die aktuelle Rechtssprechungsentwicklung auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entscheidung durch den Bundesgerichtshof und hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens sowie hierzu parallelverlaufender Novellierungsbestrebungen der HOAI verhält, beleuchtet der Rechtsexperte Prof. Friedrich-Karl Scholtissek in diesem Webinar.


 

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