Gebäudeenergiegesetz 2017 – zukünftig ist weniger mehr!

31. Januar 2017

In Bezug auf Gebäude und deren Energieverbrauch ist das Credo „weniger ist mehr“ absolut zutreffend. Weniger Energie zu verbrauchen bedeutet auch, weniger Ressourcen zu verbrauchen und auf diese Weise mehr Geld zu sparen.

Energie

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Aus diesen Gründen gibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Alle drei Gesetze befassen sich mit demselben Thema: der Regelung des Energieverbrauchs von Gebäuden. Dass es dafür nicht zwingend drei verschiedener Gesetze bedarf, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nun erkannt und sich dazu entschieden, alle drei Gesetze zu vereinen.

 

Windräder

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Aus drei mach eins

Abgesehen davon, dass damit die Anzahl gesetzlicher Regelungen für energetische Anforderungen an Gebäude deutlich übersichtlicher wird, hat diese Zusammenführung das Ziel, aufeinander abgestimmte ganzheitliche Anforderungen zu stellen. Maßstäbe und Kenngrößen innerhalb der EnEV, EnEG und EEWärmeG sind teilweise verschieden und führen zu zusätzlichen und aufwändigen Berechnungen. Dieser Mehraufwand ist ineffizient und erzeugt Unzufriedenheit in der Baubranche.

 

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Ambitionierte Ziele

Ab 2017 sollen diese Probleme der Vergangenheit angehören. Dann tritt unter dem Namen „Gebäudeenergiegesetz 2017“ die Zusammenführung der drei unterschiedlichen Rechtsnormen in Kraft. Diese Zusammenführung ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE), der ebenfalls durch das Bundesministerium für Wirtschaft auf den Weg gebracht wurde. Die Ziele von NAPE kann man ruhig ambitioniert nennen. Der Primärenergieverbrauch von Gebäuden soll bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesenkt werden und sich bis 2050 sogar halbieren. Ziel ist ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050. Im Klartext bedeutet dies, dass der Energiebedarf der Gebäude generell nur noch sehr gering sein darf und überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.

 

Wärmehaushalt Gebäude

© fotolia / electriceye; Wärmehaushalt Gebäude

Fazit

Mit dem Gebäudeenergiegesetz 2017 wird die gesetzliche Regelung des Energieverbrauchs von Gebäuden eindeutig überschaubarer und konsistenter. Für Planungsingenieure bedeutet dies zweifellos eine Erleichterung. Allerdings sollten sich Bauherren, Investoren und Planer am besten schon heute auf die erheblichen Verschärfungen, die der NAPE für den Primärenergieverbrauch vorsieht, einstellen.

 


 

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